Datenschutzgrundverordnung

Ende 2015 ist bei der Reform des EU-Datenschutzes eine Einigung erzielt worden. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVO) tritt 2018 in Kraft und hat den Anspruch, die bisherigen Regeln ins digitale Zeitalter zu übersetzen. Dabei enthält sie für die werbenden Unternehmen positive Entwicklungen wie die EU-weite Verbindlichkeit aber auch problematische Bestimmungen wie die umfangreichen Auskunfts- und Dokumentationspflichten in der Datenverarbeitung inklusive der damit verbundenen Mehrkosten. Die DSVO führt insgesamt für die nächsten Jahre zu großer Rechtsunsicherheit, denn eine Vielzahl von Punkten wird von der Auslegung im konkreten Fall abhängen.